Die Stadt Neuwied hat nach 2009 erneut einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen behandelt werden für Bereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen.
Diese Regelung geht zurück auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die mit Aufnahme in das Bundes-Immissionsschutzgesetz 2005 in das deutsche Gesetzeswerk übertragen worden ist. Als Teil der europäischen Gemeinschaftspolitik gilt auch die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für die Bewohner aller Mitgliedsstaaten. Umgebungslärm ist in diesem Zusammenhang als eines der größten Umweltprobleme erkannt worden.
In einer ersten Stufe 2009 wurden im Lärm-Aktionsplan lediglich Abschnitte der Bundesstraßen 42 und 256 sowie Abschnitte der Eisenbahnstrecke Köln-Koblenz betrachtet. Entsprechend der EU-Richtlinie sind nunmehr in einer zweiten Stufe auch Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeuge/ Jahr (rund 8.200 Kfz/ Tag) sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/ Jahr zu untersuchen. In Bezug auf das Stadtgebiet Neuwied sind dies die folgenden Verkehrswege (s. auch Übersichtskarte):
Für die genannten Straßen liegen seit März 2013 Lärmkarten vor, die die Lärmbelastung von angrenzenden Bereichen in Abstufungen darstellen. Diese können auf folgender Internet-Seite eingesehen werden:
Es öffnet sich zunächst die Karte mit dem Lärmpegel LDEN, die die Lärmbelastung des Gesamttages (24h) aufzeigt, über „Ebenen“ können Sie die Karte mit dem Lärmpegel Lnight (Nacht, 22-6 Uhr) aufrufen.
Die Stadtverwaltung hat auf dieser Basis den Lärm-Aktionsplan fortgeschrieben bzw. neu erarbeitet.
Nach Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Juli/ August 2013, Beteiligung von berührten Behörden sowie Prüfung und teilweiser Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme hat der Stadtrat am 19.12.2013 die Aufstellung des Lärm-Aktionsplans in der vorliegenden Endfassung beschlossen. Die relevanten Unterlagen können hier oder im Stadtbauamt (s.u.) eingesehen werden.
Hinweis: Der vorliegende Lärm-Aktionsplan der Stadt Neuwied bezieht sich nur auf Straßenlärm. Nach einer in 2013 erfolgten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahnbundesamt ab 2015 auch zuständig für die Erstellung eines bundesweiten Lärm-Aktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken (damit auch die auf Neuwieder Stadtgebiet). Informationen zur laufenden Bearbeitung dieses Aktionsplans gibt die nachfolgende Internetseite.
Lärmaktionsplan Eisenbahnbundesamt
Ansprechpartner im Stadtbauamt - Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:
Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610;
Reiner Geisen (Abteilungsleiter), Zimmer 253, Tel. 02631-802601, Fax s.o.;
E-Mail: bauamt@neuwied.de