Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die leistungsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Es ist ein Antrag erforderlich.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Buchstabe A - J
Christoph Noll
Tel. 02631/802-435
E-Mail: cnoll@neuwied.de
Buchstabe K- Z
Indra Müller
Tel. 02631/802-322
E-Mail: inmueller@neuwied.de
Links:
Informationen zum Asylverfahren und zur Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Informationsportal zur Freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Flüchtlingen
Informationen:
Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "Ablauf des deutschen Asylverfahrens"