Der Führerschein darf beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Es wird allerdings kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Voraussetzungen
Für Bewerber:
Für Begleitpersonen:
Beantragung
Unterlagen
Gebühren und Zahlungsart
Rechtsgrundlage
Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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