Unterhaltsvorschuss J, K, Sa,St, U bis Z
Beschreibung der Dienstleistung:
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
Ausführlichere Informationen dazu gibt es hier.
Zuständige Mitarbeiter:
Maack, Melanie
Zugehörige Räumlichkeiten:
Haus für Jugend und Soziales
Verfügbare Dateien:
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