Beschreibung der Dienstleistung:
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Weitere Informationen gibt es hier.
Zuständige Mitarbeiter:Albrecht, Sybille,
Glabach, Andreas,
Grzembke, Bettina,
Moritz, Jens,
von Schönebeck-Fischer, Mechthild
Zugehörige Räumlichkeiten:Haus für Jugend und Soziales
Verfügbare Dateien:
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