Beschreibung der Dienstleistung:
Erforderliche Unterlagen:
Bewachungsgewerbe/Versteigerergewerbe
Für die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) bzw.
§ 34 b Gewerbeordnung (Versteigerergewerbe) sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Antrag mit Personalien des Antragstellers sowie mit den Angaben über den Aufenthalt in den letzten fünf Jahren
2. Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Wohnsitzbehörde)
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Ordnungsamt der zuständigen Wohn-
sitzbehörde)
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Wohnsitzbehörde
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt bzw. Gemeindekasse der Wohnsitzbehörde
6. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
Außerdem sind für das Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO noch folgende Unterlagen erforderlich:
- Unterrichtungsnachweis der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handels-
kammer
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Es
müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforder-
lichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Sofern eine entsprechende
Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon aus-
zugehen, daß die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.
- Abschluß einer Haftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme
beträgt:
1. für Personenschäden 1.000.000,00 Euro
2. für Sachschäden 250.000,00 Euro
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,00 Euro
4. für reine Vermögensschäden 12.500,00 Euro
Zuständige Mitarbeiter:
Zugehörige Räumlichkeiten:
Verfügbare Dateien:
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