Beschreibung der Dienstleistung:
Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Dort ist festgeschrieben, ob belastende oder auch begünstigende Wirkungen von einem Grundstück ausgehen.
Baulasten können nur begründet oder auch gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung dadurch nicht verletzt werden, es sich um eine eintragsfähige Angelegenheit handelt und die Beteiligten einschließlich der Behörde dem zustimmen.
Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat neben dem Eigentümer auch derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt
( z.B. Kaufabsicht ).
Zuständige Mitarbeiter:Uhlmann-Fischer, Beate
Zugehörige Räumlichkeiten:Verwaltungsgebäude Hochhaus
Verfügbare Dateien:
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