Beschreibung der Dienstleistung:
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Zuständige Mitarbeiter:Müller, Indra,
Noll, Christoph
Zugehörige Räumlichkeiten:Haus für Jugend und Soziales
Verfügbare Dateien:
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