Stadt sieht sich zu höherer Grundsteuer A gezwungen - Auswirkungen sehr begrenzt – Andernfalls droht Fördergeld-Verlust

"Wir hätten dies gerne vermieden. Aber das Risiko, Fördergelder zu verlieren, lässt uns leider keine Wahl“. Neuwieds Beigeordneter Ralf Seemann ist in seiner Funktion als Kämmerer nicht gerade erfreut, dem Stadtrat eine Erhöhung der Grundsteuer A, also für land- und forstwirtschaftliche Flächen, vorschlagen zu müssen. Die positive Nachricht dabei: Es sind nicht allzu viele Bürgerinnen und Bürger betroffen. Und die Mehrkosten für sie halten sich in Grenzen.

In Zahlen ausgedrückt heißt dies, dass sich für etwa 850 Personen oder Organisationen die Grundsteuer A erhöhen wird. Für etwa 600 beträgt diese Erhöhung weniger als fünf Euro im Jahr. Am stärksten betroffen mit zirka 320 Euro ist übrigens die Stadt Neuwied selbst.

Warum es nach Auffassung der Verwaltung keine Alternative zu der Erhöhung gibt, wird deutlich beim Blick in die Vorgaben des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Danach muss der Nivellierungssatz seit Januar 2023 mindestens bei 345 v. H. liegen, in Neuwied beträgt der Hebesatz 320 v. H. Vom Landesbetrieb Mobilität wurde auf konkrete Anfrage der Verwaltung bereits ausgeführt, bei zu bewilligenden Förderanträgen zu prüfen, ob diese Neuregelung auch umgesetzt wurde. Andernfalls, so hieß es, drohe die Ablehnung zukünftiger Förderanträge. Was unterm Strich einen Verlust von mehreren Millionen Euro bedeuten könnte.

Insgesamt bringt diese Erhöhung der Grundsteuer A der Stadt Mehreinnahmen in der Größenordnung von rund 3.800 Euro. Ob dies überhaupt den Verwaltungsaufwand abdeckt, den die Umsetzung der Steuererhöhung erfordert, hält Beigeordneter Seemann für sehr fraglich.