Kinderreisepässe werden ab 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert. Danach ist nur noch die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses (ePass) möglich. Die bisherigen Kinderausweise und Kinderreisepässe bleiben weiter gültig.
Für Kinder jeden Alters können auch mehrjährig gültige Reisedokumente (ePAss und Personalausweis) mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren beantragt werden.
Ein Reisedokument ist, unabhängig vom Alter des Kindes, immer erforderlich, wenn Sie ins außereuropäische Ausland reisen oder eine EU- Grenze überschreiten. Welche Reisedokumente bei Kindern in den verschiedenen Ländern anerkannt werden, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html nachlesen oder bei der ausländischen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) des jeweiligen Reiselandes erfragen.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Wer kann Kinderreisepässe beantragen?
Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend notwendig. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
Sie sind geschieden/ getrennt lebend und haben das alleinige Sorgerecht?
Dann benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
Sie sind allein erziehend?
Zusätzliche Unterlagen:
Sie sind verwitwet?
Zusätzliche Unterlagen:
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet?
Zusätzliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: Nach Vereinbarung, max. 1 Woche
(Bitte beachten Sie, dass ePass und Personalweis zur Herstellung an die Bundesdruckerei GmbH weitergeleitet werden und daher eine längere Bearbeitungszeit besteht.)
Das Kind muss bei der Beantragung zwingend dabei sein.
Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern
Kinder dürfen ab dem 01.11.2007 nicht mehr im ePass der Eltern eingetragen werden! Das heißt, dass für mitreisende Kinder, immer ein eigenes Dokument (Kinderreisepass bzw. ePass) erforderlich ist.
Gebühren