Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der Führerschein darf beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Es wird allerdings kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Voraussetzungen

Für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
  • Kenntnis von erster Hilfe
  • Zustimmung von beiden gesetzlichen Vertretern
  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister 

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
  • Persönliche Vorsprache der Begleitperson nicht erforderlich
  • Kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag beantragt werden

Unterlagen

  • Antrag der ausbildenden Fahrschule
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigter
  • Von Begleitperson ausgefüllte Beiblätter
  • Kopie der Vorder- und Rückseite der Ausweisdokumente und Führerscheine der Begleitperson
  • Formular zum Download

Gebühren und Zahlungsart

  • 44,70 €
  • Zzgl. 8,40 € pro Begleitperson
  • Zzgl. 7,70 € bei Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
Termin vereinbaren