Der Führerschein darf beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Es wird allerdings kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
- Mindestalter 17 Jahre
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von erster Hilfe
- Zustimmung von beiden gesetzlichen Vertretern
- Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister
- Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
- Persönliche Vorsprache der Begleitperson nicht erforderlich
- Kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag beantragt werden
- Antrag der ausbildenden Fahrschule
- Gültiges Ausweisdokument
- Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Zustimmung beider Erziehungsberechtigter
- Von Begleitperson ausgefüllte Beiblätter
- Kopie der Vorder- und Rückseite der Ausweisdokumente und Führerscheine der Begleitperson
- Formular zum Download
- 44,70 €
- Zzgl. 8,40 € pro Begleitperson
- Zzgl. 7,70 € bei Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)