Fahrerlaubnis auf Probe

Nach der bestandenen Prüfung wird der Führerschein zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen davon sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T. Da Fahranfänger tendenziell überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, möchte der Gesetzgeber sie in besonderer Weise beobachten. So kann man dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenwirken.

Die Probezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung. Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren wird der Probezeit angerechnet.

Folgen bei Verstößen
Maßnahmen werden angeordnet wenn der Führerscheininhaber innerhalb der Probezeit aufgrund

  • einer schwerwiegenden oder
  • zwei weniger schwerwiegenden 

Auffälligkeiten Punkteeintragungen in das Verkehrszentralregister erhält.

1. Verstoß

  • Teilnahme an einem Aufbauseminar oder besonderes Aufbauseminar (Drogen und/oder Alkohol)
  • Teilnahme innerhalb von drei Monaten
  • Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre

Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn

  • nicht oder nicht fristgemäß an dem Aufbauseminar teilgenommen wird
  • die Teilnahmebescheinigung nicht abgegeben wird

2. Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar:

  • schriftliche Verwarnung
  • Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten

3. Verstoß

  • Entzug der Fahrerlaubnis, wenn nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung begangen
  • Rückgabe des Führerscheins frühestens 3 Monate nach Abgabe auf Antrag
    • Zeit wird nicht auf die Probezeit angerechnet

Aufbauseminar für Anfänger

  • Muss nach Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde besucht werden
  • Gruppensitzung mit 6 – 12 Teilnehmern
  • 4 Sitzungen mit je 135 Minuten innerhalb 2 – 4 Wochen
  • Fahrprobe von 30 Minuten

Verkehrspsychologische Beratung

  • Einzelgespräch
  • Ggf. durch eine Fahrprobe zu ergänzen (wenn vom Berater für erforderlich befunden)

Gebühren und Zahlungsart

  • Anordnung des Aufbauseminars: Gebührenfestsetzung durch Bescheid

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (STVG)
  • Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
Termin vereinbaren