Fahrerlaubnis: Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. 

Voraussetzungen

  • Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Verbleib des Führerscheins nicht eindeutig bekannt
  • Führerschein ist nicht sichergestellt, beschlagnahmt, behördlich oder vorläufig entzogen
  • Es liegt kein gerichtliches Fahrverbot vor
  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen 

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige der Polizei
  • Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung (Abnahme erfolgt durch die Führerscheinstelle)

Gebühren und Zahlungsart

  • Neuer Führerschein: 28,60 €
  • Eidesstattliche Versicherung: 30,70 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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