Bei Verlust oder Diebstahl muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- Verbleib des Führerscheins nicht eindeutig bekannt
- Führerschein ist nicht sichergestellt, beschlagnahmt, behördlich oder vorläufig entzogen
- Es liegt kein gerichtliches Fahrverbot vor
- Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
Beantragung
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige der Polizei
- Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung (Abnahme erfolgt durch die Führerscheinstelle)
Gebühren und Zahlungsart
- Neuer Führerschein: 28,60 €
- Eidesstattliche Versicherung: 30,70 €
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)