Fahrerlaubnis: internationaler Führerschein

In einigen Ländern außerhalb der EU ist der internationale Führerschein statt dem nationalen erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. In Touristengebieten der Vereinigten Staaten und in der Schweiz genügt regelmäßig der deutsche nationale Führerschein. Immer erforderlich ist er allerdings bei Fahrten in Asien, Afrika, Lateinamerika und den osteuropäischen Staaten.

In welchen Ländern außerhalb der EU ein internationaler Führerschein benötigt wird, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Mindestalter 18 Jahre
  • EU-Kartenführerschein
    • Falls dieser nicht vorliegt, muss zuerst der Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen.

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • EU-Kartenführerschein

Gebühren und Zahlungsart

  • Internationaler Führerschein: 13,50 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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