Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein

Seit dem 01.01.1999 ist es möglich, den bisherigen Führerschein (rosa oder grau) in einen EU-Kartenführerschein einzutauschen. Dieser ist im gesamten EU-Bereich gültig.

Gültigkeit

  • Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 ausgetauscht werden
  • EU-Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2013, sind ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig
    • Befristung gilt nur auf die Gültigkeit des Dokuments, nicht auf die Fahrerlaubnis
  • Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022 / neu: 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
  •  Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Bestehende Fahrerlaubnis

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Identifikation)

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift (sofern der Führerschein nicht in Neuwied ausgestellt wurde)
    Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Sie ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt.

Gebühren und Zahlungsart

  • EU-Kartenführerschein: 25,30 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Karteikartenabschrift
Besitzen Sie einen Papierführerschein, der von der Stadtverwaltung Neuwied ausgestellt wurde, sind aber zwischenzeitlich verzogen? Dann benötigen Sie für den Umtausch eine Karteikartenabschrift der Stadtverwaltung Neuwied. Diese können Sie online hier beantragen.

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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