Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein

Seit dem 01.01.1999 ist es möglich, den bisherigen Führerschein (rosa oder grau) in einen EU-Kartenführerschein einzutauschen. Dieser ist im gesamten EU-Bereich gültig.

Gültigkeit

  • Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 ausgetauscht werden
  • EU-Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2013, sind ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig
    • Befristung gilt nur auf die Gültigkeit des Dokuments, nicht auf die Fahrerlaubnis
  • Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022 / neu: 19.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
  •  Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Bestehende Fahrerlaubnis

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Identifikation)

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift (sofern der Führerschein nicht in Neuwied ausgestellt wurde)
    Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Sie ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt.

Gebühren und Zahlungsart

  • EU-Kartenführerschein: 25,30 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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