Die Fahrerlaubnis für Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E wird befristet erteilt und kann verlängert werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
- Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/n
Beantragung
- Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
- Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden (ca. 8-10 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen)
- Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n gestellt werden
- Ist die Geltungsdauer bereits abgelaufen, kann keine Verlängerung mehr beantragt werden. Hier handelt es sich um eine Neuerteilung.
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D und DE
- Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
- Ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebühren und Zahlungsart
- Verlängerung Fahrerlaubnisklasse/n: 40,60 € bei C-Klassen und 56,90 € bei D-Klassen
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)