Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis für Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E wird befristet erteilt und kann verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/n

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
  • Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden (ca. 8-10 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen)
    • Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n gestellt werden
    • Ist die Geltungsdauer bereits abgelaufen, kann keine Verlängerung mehr beantragt werden. Hier handelt es sich um eine Neuerteilung.

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D und DE

  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
  • Ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Gebühren und Zahlungsart

  • Verlängerung Fahrerlaubnisklasse/n: 40,60 € bei C-Klassen und 56,90 € bei D-Klassen
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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