Punkte und Folgen

Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.Dieses Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet.

Aufbau des Registers

1- 3 PunkteLediglich Vormerkung
4 - 5 PunkteSchriftliche kostenpflichtige Ermahnung (durch die Führerscheinstelle)
Freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau wird vorgeschlagen (Gebührenfestsetzung durch Bescheid)
6 - 7 PunkteSchriftliche kostenpflichtige Vewarnung (durch die Führerscheinstelle)
Hinweis auf das freiwillige Seminar (es können keine Punkte mehr abgebaut werden)
8 PunkteFührerscheinentzug
(Gebührenfestsetzung durch Bescheid)


Führerschein wiederbekommen nach Entzug
Um den Führerschein wiederzubekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Wie dabei genau vorgegangen wird erfahren Sie hier.

Punkte im Fahreignungsregister
Eintragungen im FAER werden bei Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen und mit einem Bußgeld ab 60 € geahndet werden und auch bei Straftaten im Straßenverkehr getätigt.

PunkteVerstoß
1 Punkt

Ordnungswidrigkeit, z.B.

  • Benutzen des Handys am Steuer ohne Gefährdung
  • Erhöhte Geschwindigkeit von 21 km/h bis zu 30 km/h
2 Punkte

Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B.

  • Benutzen des Handys am Steuer mit Gefährdung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit am Steuer
3 Punkte

Straftat mit Entziehung des Farerlaubnis, z.B.

  • Nötigung
  • Fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung


Auszug aus dem Fahreignungsregister
Jeder kann einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem FAER stellen, um seine Punktestand zu erfahren. Diese Informationen erhalten Sie nicht von der Führerscheinstelle, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Hier kann der Punktestand entweder per Brief, per Internet oder persönlich erfragt werden.

Persönlich
In Flensburg gibt es ein „Auskunftspavillon“ des KBA, bei dem die Punkteabfrage während der Sprechzeiten persönlich erfolgen kann. Hierfür benötigen Sie Ihre persönlichen Angaben und Ihren Ausweis.

Kraftfahrt-Bundesamt
Förderstraße 16
24944 Flensburg

Postalisch
Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden und per Post an das KBA gesendet werden. In dem Schreiben müssen Ihre persönlichen Daten ersichtlich sein und eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- und Rückseite) muss beigefügt sein.

Kraftfahrt-Bundesamt
-Fahreignungsregister-
24932 Flensburg

Online
Auf der Internetseite des KBA steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Dafür benötigen Sie allerdings einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Ausstellung nach dem 01.11.2010), ein entsprechendes Kartenlesegerät und eine AusweisApp.

Punkte abbauen
Punkte können durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden, es sei denn, im FAER sind bereits mehr als 5 Punkte eingetragen. Durch eine Teilnahme wird ein Punkt erlassen. Dies ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

Tilgungsfristen
Seit der Einführung des neuen Punktesystems im Mai 2014 gelten starre Tilgungsfristen. Sie werden also nicht dadurch verlängert, dass ein weiterer Punkt hinzukommt, sondern jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist getilgt.

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre
Straftat mit 2 Punkten5 Jahre
Straftat mit 3 Punkten10 Jahre