Unternehmenskarte

Wenn das Fahrpersonal von Firmen oder Betrieben Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten haben, werden für die Inhaber Unternehmenskarten ausgestellt. Diese haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können nicht verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Firmensitz in der Stadt Neuwied

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
  • Antrag muss von dem/der Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in unterschrieben sein
  • Bei Neuerteilung: kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, sollte jedoch spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument (oder Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Erneuerung: vorhandene Unternehmenskarte
  • Ggf. Vertretungsvollmacht

Gebühren und Zahlungsart

  • Ausstellung einer Unternehmenskarte: 39,00 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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