Wenn das Fahrpersonal von Firmen oder Betrieben Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten haben, werden für die Inhaber Unternehmenskarten ausgestellt. Diese haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können nicht verlängert werden.
Voraussetzungen
- Firmensitz in der Stadt Neuwied
Beantragung
- Persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
- Antrag muss von dem/der Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in unterschrieben sein
- Bei Neuerteilung: kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, sollte jedoch spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (oder Kopie Vorder- und Rückseite)
- Kopie Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Bei Erneuerung: vorhandene Unternehmenskarte
- Ggf. Vertretungsvollmacht
Gebühren und Zahlungsart
- Ausstellung einer Unternehmenskarte: 39,00 €
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlage
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)