Seit dem 01.05.2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Diese hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nicht verlängert werden.
Voraussetzungen
- Firmensitz in der Stadt Neuwied
Beantragung
- Persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
- Antrag muss vom Inhaber bzw. Geschäftsführer unterschrieben sein
- Bei Neuerteilung: darf frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden, sollte jedoch spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden
Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (ggf. Vertretungsvollmacht)
- Gültiges Ausweisdokument sowie bevorzugte Muttersprache der Fachkraft
- Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre)
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft (bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis über bestehendes Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft
- Bei Erneuerungsantrag aufgrund von Beschädigung oder Fehlfunktion: bisherige Werkstattkarte
Gebühren und Zahlungsart
- Ausstellung einer Unternehmenskarte: 45,00 €
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlage
- Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)