Abfälle Verbrennung kontinuierlich messen

 

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr  ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.

 

 

Teaser

Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden zur Prüfung vorlegen.

 

 

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.

 

Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

 

Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen;
  • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

 

 

Anträge / Formulare

Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

 

Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen müssen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.

 

 

Informationsstand

07.12.2020

 

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