Abwassereinleitung in private Abwasseranlagen genehmigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

 

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

 

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

 

 

Teaser

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

 

 

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:

  • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd, erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung.
  • Sie erstellen die Antragsunterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese ein.
  • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion prüft Ihre Antragsunterlagen. Gegebenenfalls reichen Sie geforderte Unterlagen nach.
  • Ihre nachgereichten Unterlagen werden geprüft.
  • Die Genehmigung wird auf Basis der geprüften und gegebenenfalls nachgereichten Antragsunterlagen erstellt.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.

 

 

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Betreiber der privaten Abwasseranlage kann weitergehende Anforderungen stellen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der Genehmigung einer Indirekteinleitung nach § 59 Abs. 1 WHG liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts Vom 28. August 2019, Anlage Besonderes Gebührenverzeichnis auf dem Gebiet des Umweltrechts Ziffer 11.6.7 zwischen 50,00 bis 3000,00 €.

 

Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.

Gebühr: EUR 50,00 - 3.000

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einleitung in eine privaten Abwasseranlage darf erst mit Erteilung der Genehmigung erfolgen, sodass die Beantragung der Genehmigung rechtzeitig, mindestens sechs Monate vor Einleitung von Abwasser in einer private Abwasseranlage erfolgen muss.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Sie beträgt mindestens drei Monate.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen des Umweltbundesamts zum Thema Abwasserrecht

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Rheinland-Pfalz
Informationen, Merkblätter, Vordrucke der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Abwasserbeseitigung
Informationen zur Abwasserbeseitigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

 

 

Unterstützende Institutionen

Landesamt für Umwelt

 

 

Kurztext

  • zuständig ist jeweils die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd

 

Informationsstand

09.02.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr