Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen der Wirtschaftsprüferkammer Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen. Der Anzeige ist eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages beizufügen. Sobald die Änderung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abzustimmen, um unnötige Nachbeurkundungen zu vermeiden. Musterverträge sind im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältlich. Nach der Änderung wird der Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages eingereicht. Nach der Eintragung der Änderung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsprüferkammer

Körperschaft öffentlichen Rechts

 

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin

Rauchstraße 26, 10787 Berlin

 

Telefon: 030 726161-0

Fax: 030 726161-287

E-Mail: berufsregister@wpk.de

 

 

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer

Körperschaft öffentlichen Rechts

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Satzung/des geänderten Gesellschaftsvertrages,
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung. 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einreichung des geänderten Gesellschaftsvertrags muss innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung erfolgen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden,  in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt des Dokuments.

 

 

Informationsstand

03.01.2018

 

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