Altersrente für langjährig beschäftigte Bergleute in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.

 

Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:

  • Geburtsjahr ab 1964: ab 62 Jahren
  • Geburtsjahr vor 1964: Anhebung auf 62 Jahre

 

Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

 

Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus oder
  • die Knappschaftsausgleichsleistung bekommen haben.

 

Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.

 

Wenn Sie die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte erhalten, dürfen Sie bis zu EUR 6.300 pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringert. Wenn Sie mehr hinzuverdienen, wird Ihre Rente gekürzt.

 

 

 

 

Teaser

Wenn Sie im Bergbau lange unter Tage gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

 

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
    • per Post an die Knappschaft-Bahn-See schicken oder
    • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
  • Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherung behilflich.
  • Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei den Versicherungsämtern oder den Gemeindeverwaltungen stellen.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

 

Rentenantrag per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
  • Füllen Sie das Formular zur Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

 

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Altersrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

 

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Knappschaft-Bahn-See ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Knappschaft-Bahn-See ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Den Zugang zu den Onlinediensten, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder eine Versichertenberaterin /einen Versichertenberater in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen finden Sie unter der Verlinkung "Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung".

 

Weitere Hilfe erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung.

  • Telefon (Hotline): 0800 10004800
  • Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr

 

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung

 

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt.
  • Sie haben insgesamt mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt.

 

 

 

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
  • wenn eine andere Person den Antrag stellt:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre Altersrente frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.

 

Sie können in der Regel auch einen späteren als den frühestmöglichen Rentenbeginn bestimmen. Diese Möglichkeit gibt es nicht, wenn ein anderer Leistungsträger Sie aufgefordert hat, einen Rentenantrag zu stellen, zum Beispiel das Jobcenter.

 

 

 

Bearbeitungsdauer

etwa 3 Monate

 

Es empfiehlt sich, den Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

 

 

 

Informationsstand

15.12.2020

 

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