Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

 

Leistungsbeschreibung

Die Bayerische Architektenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk knüpft an die Mitgliedschaft der rheinland-pfälzischen Architektenkammer an.

 

 

Verfahrensablauf

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Architektenliste und ist unabhängig von der Art der Berufsausübung (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich, arbeitssuchend) und von der Höhe des Arbeitseinkommens. Die Architektenkammer meldet die Eintragung des Neumitgliedes an die Bayerische Architektenversorgung.

 

In wenigen Ausnahmen kann man sich von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen, wenn z. B. bereits ein Versorgungskonto bei einer anderen Versorgungsanstalt besteht.

 

Die Pflichtmitgliedschaft bei der Architektenversorgung endet durch Wegfall der Voraussetzungen, z.B. Ende der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder durch Befreiung.

 

Absolventenmitgliedschaft

 

Voraussetzung für Absolventinnen und Absolventen der einschlägigen Studiengänge zur Aufnahme in das Versorgungswerk ist die Eintragung in der Liste der Juniormitglieder bei der rheinland-pfälzischen Architektenkammer. Die erforderliche Prüfung wird seitens der Architektenkammer vorgenommen. Die Architektenkammer gibt die Neueintragung der Bayerischen Architektenversorgung bekannt.

 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

 

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden die Unterlagen benötigt, die zur Eintragung in die Architektenliste sowie in die Liste der Juniormitglieder vorgelegt werden müssen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Informationsstand

17.01.2023

 

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