Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

 

Leistungsbeschreibung

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

 

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

 

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „BAföG“ beantragen.

 

 

Teaser

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

 

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.

 

Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

 

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/beratung-zum-afbg-in-rheinland-pfalz-vor-ort.html

 

 

Voraussetzungen

Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

  • Ausbildungsabschluss
  • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine gesetzlichen Fristen

 

 

Bearbeitungsdauer

Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

 

 

Kurztext

  • Zuständig: IHK, HWK oder LWK

 

Informationsstand

04.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068
56008

Telefon: +49 261 106-0
Telefax: +49 261 106-234

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.ihk-koblenz.de