Ausländerangelegenheiten

 

Leistungsbeschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

 

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

 

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt. Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

 

 

Teaser

Sie sind kein deutscher Staatsbürger, möchten jedoch in die Bundesrepublik einreisen oder sich dort für einen längeren Zeitraum aufhalten? Dann beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen für Ausländer.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.

 

 

Bemerkungen

Die meisten Ausländerbehörden bieten eine Terminvereinbarung online an. Es empfiehlt sich einen Termin für ihr Anliegen frühzeitig zu reservieren.

 

 

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

 

 

Fachlich freigegeben am

25.03.2020

 

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