Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

 

Leistungsbeschreibung

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

 

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

 

Teaser

Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Anerkennung von Ausbildungsstätten

Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Anträge / Formulare

Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen auf folgenden Internetseiten verfügbar:

 

 

Informationsstand

01.11.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Trier

Loebstraße 18
54292

Telefon: +49 651 96797-0
Telefax: +49 651 96797-20

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.lbm.rlp.de

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

Dasbachstr. 15c
54292

Telefon: +49 651 9796-0
Telefax: +49 651 9796-1480

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz