Betriebsnummer für Meldungen zur Sozialversicherung auf Antrag vergeben

 

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

 

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Hierzu müssen Sie den Online-Antrag des Betriebsnummern-Services der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

 

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.

 

Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder Sie die Betriebstätigkeit dauerhaft beenden, müssen Sie dies dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen. Eine falsche Anschrift kann etwa zu fehlerhaften Daten in der Beschäftigungsstatistik führen. Hinzu kommt, dass sich fehlerhafte betriebliche Angaben negativ auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken können.

 

 

Verfahrensablauf

Füllen Sie das Online-Formular zum Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer vollständig aus. Die Betriebsnummer wird umgehend angezeigt. Den Bescheid versendet der Betriebsnummern-Service aus Datenschutzgründen nur postalisch.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem MSAGD.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

 

Bearbeitungsdauer

Durch den Online-Antrag gibt es in der Regel keine Bearbeitungszeit. Die Betriebsnummer wird umgehend vergeben und Ihnen angezeigt.

 

 

Anträge / Formulare

Seit dem 01.01.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen. Mit diesem Online-Antrag kann Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeit in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag nicht dazu dient, Änderungen (z.B. Umzug) an bereits bestehenden Beschäftigungsbetrieben mitzuteilen. Änderungen von Betriebsdaten zu bestehenden Betriebsnummern sind der BA unverzüglich zu übermitteln. Grundsätzlich erfolgt dies durch Datenübertragung aus der Lohnabrechnungssoftware heraus. Darüber hinaus nimmt der Betriebsnummern-Service Änderungsmitteilungen derzeit weiterhin auch telefonisch oder schriftlich entgegen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Informationsstand

30.06.2017

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz


55021 Mainz Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2452

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.msagd.rlp.de