Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)

 

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

  • "offen"
  • "speziell" 
  • "zulassungspflichtig"

 

Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.

 

Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben. 

 

Betrieb in der Kategorie "speziell"

 

Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

 

Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" sind derzeit noch nicht möglich, da sich die die entsprechenden UAS sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb noch in der Entwicklung befinden. 

 

In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen.

 

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Internetseite als Hilfestellung zur Einordnung des Betriebs ein anschauliches Flussdiagramm bereit. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

 

Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

  • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
  • Wie hoch soll es fliegen?
  • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS ¬– "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
  • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?

 

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie "speziell" wenden Sie sich an die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. 

 

Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

 

Kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Stelle möglichst, bevor Sie den Antrag einreichen. Den Flug dürfen Sie erst unternehmen, wenn Ihnen eine Betriebsgenehmigung vorliegt.

 

 

Teaser

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr) erteilt auf Antrag Betriebsgenehmigungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) in der speziellen Kategorie innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches.

 

Bei Unklarheiten, ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen, stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)

 

 

Zuständige Stelle

Bei Hauptgeschäftssitz des Unternehmens in Rheinland-Pfalz oder im Falle natürlicher Personen bei Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz:

 

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)

 

 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
    • eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
     

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher 
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen
    • für den Einflug in geografische Gebiete
    • für Flüge in Kontrollzonen 
    • zum Abwurf von Gegenständen

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall bis zu 6 Wochen in Rheinland-Pfalz.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des LBM:

 

 

Kurztext

 

Informationsstand

26.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: +49 6543 8780-1640
Telefax: +49 261 29141-2217

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Fachgruppe Luftverkehr

Hahn-Flugahfen Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: 06543 87801640
Telefax: 0261 291412217

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