Eierpackstelle - Zulassung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken und/oder umpacken. Eierpackstellen dürfen nur betrieben werden, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag marktrechtlich zugelassen sind und eine Packstellen-Kennnummer zugeteilt wurde. 

 

Wenn Eier ab Hof (Produktionsstätte), an der Haustür oder auf einem öffentlichen Markt direkt an den Endverbraucher und nicht nach Güte und Gewichtsklassen abgegeben werden, ist keine Zulassung als Packstelle erforderlich.

 

Direktvermarkter, die Eier über einen Handelspartner (Einzelhandel, Bäcker, Kiosk, anderer Direktvermarkter usw.) vermarkten oder die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben, benötigen eine Zulassung als Packstelle.

 

 

Teaser

Sie dürfen eine Eierpackstelle nur betreiben, wenn sie von der zuständigen Behörde marktrechtlich zugelassen ist und eine Packstellen-Kennnummer erteilt wurde.

 

 

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Packstelle muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Wird Ihrem Antrag stattgegeben, teilt Ihnen die Behörde die Kennnummer mit, die Sie für die Kennzeichnung der Verpackungen von Eiern (Packstellennummer) benötigen.

 

Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Voraussetzungen

Als Packstellen dürfen nur die Unternehmen zugelassen werden, die über die geeigneten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

 

Packstellen müssen über die folgenden technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind:

  • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage / Durchleuchtungslampe, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht
  • Gerät(e) zur Feststellung der Luftkammerhöhe
  • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
  • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier (Hinweis: 1 Gramm genau)
  • Gerät(e) zum Kennzeichnen von Eiern

 

Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein.

 

Packstellen, die ausschließlich für die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie arbeiten, müssen nicht über geeignete technische Einrichtungen für die Sortierung von Eiern nach Gewichtsklassen verfügen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über geeignete Räumlichkeiten
  • Nachweis über geeignete technische Einrichtungen

 

Welche Gebühren fallen an?

250,00 € bis 300,00 € für die Zulassung einer Packstelle.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Zulassung erteilt wurde.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller Dokumente ca. 6 Wochen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Eier müssen innerhalb von zehn Tagen nach dem Legen sortiert, gekennzeichnet und ggf. verpackt werden.

 

Sortierte und ggf. abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgegeben werden.

 

Verpackungen müssen sauber, stoßfest, trocken und unbeschädigt sein. Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

 

Mit der Zulassung der Packstelle stehen alle Vermarktungswege offen. Es müssen folgende Listen geführt werden:

  • Zukaufliste (Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb)
  • Sortierliste (Anzahl der Eier je Kategorie je Tag)
  • Verkaufsliste (Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und datum)

 

Die Aufbewahrungspflicht der Listen beträgt 12 Monate.

Das Sortieren von Eiern die als BIO vermarktet werden sollen, ist eine kontroll- bzw. zertifizierungspflichtige Tätigkeit, die die Unterstellung unter das Öko-Kontrollverfahren nötig macht.

 

 

Unterstützende Institutionen

Zulassung als Lebensmittelunternehmer durch die zuständige Kreisverwaltung.

 

 

Informationsstand

03.11.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

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