Eingliederungshilfe für Vertriebene und Flüchtlinge

 

Leistungsbeschreibung

Spätaussiedler sowie deren Ehepartner, Kinder, Enkel oder Urenkel welche die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt. Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Der Sprachkurs dauert bei ganztägigem Unterricht (Regelfall) längstens sechs Monate. Soweit erforderlich soll der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden. Ein Fahrkostenzuschuss zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird gewährt, wenn dieser nicht in zumutbar Nähe und erreichbar ist.

  • Die pauschale Eingliederungshilfe beträgt 2.046,00 €.
  • Für Spätaussiedler, die vor dem 01.01.1946 geboren sind 3.068,00 €

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesverwaltungsamt

 

 

Voraussetzungen

Spätaussiedler sind i.d.R. deutsche Volkszugehörige, die

  • seit dem 8. Mai 1945 oder
  • nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952 oder
  • seit seiner Geburt, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, dass Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben,
  • seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten der ehemaligen Sowjetunion hatte.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf pauschale Eingliederungshilfe.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf pauschale Eingliederungshilfe kann nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach Ablauf des Monats, in dem die Bescheinigung zum Spätaussiedler ausgestellt wurde, gestellt werden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Integrationshilfen wie Ergänzungsförderung für Jugendliche und ergänzende Sprach- und sozialpädagogische Förderung können beantrag und gewährt werden.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesverwaltungsamt


50728 Köln, Stadt

Telefon: 0228 93580
Telefax: 0228 93582823

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Homepage Bundesverwaltungsamt