Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe

 

Leistungsbeschreibung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

 

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

 

 

 

Teaser

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

 

 

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

 

 

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über das Internet, den Behördenwegweiser (Finanzamtssuche),  s. weiterführende Informationen

 

 

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

 

 

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

 

 

Rechtsbehelf

Keine

 

 

Anträge / Formulare

Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.

 

 

Weiterführende Informationen

Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern

https://www.bzst.de/gemfa

 

Formular: „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“

https://www.formulare-bfinv.de/

 

 

Informationsstand

15.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Finanzamt Neuwied

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