Feuerbestattungsanlagen einzeln messen

 

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle prüfen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

 

 

Teaser

Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

 

 

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

 

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Emissionsmessbericht

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Einzelmessungen sind frühestens drei Monate spätestens sechse Monate nach der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.

 

Der Messbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Messung vorzulegen.

 

 

Anträge / Formulare

Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) muss inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen (Anhang A: Musterbericht für Emissionsmessungen).

 

 

Informationsstand

07.12.2020

 

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