Förderung einer Energieberatung im Mittelstand beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Eine Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufzudecken. Dadurch können Sie Ihre laufenden Betriebskosten senken.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 6.000 für folgende Maßnahme bekommen:

  • fachkundige, unabhängige Energieberatung, um
    • Gebäude,
    • Anlagen und
    • Nutzerverhalten

 

in Ihrem Unternehmen zu untersuchen und konkrete Energieeinsparpotenziale herauszufinden.

 

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie den Vertrag mit dem Energieberater schon abgeschlossen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben und der Vertrag keine Vorbehaltsklausel enthält,
  • wenn die Energieberatung in Gebäuden durchgeführt werden soll, die überwiegend dem Wohnen dienen,
  • wenn die Ergebnisse der Beratung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben,
  • wenn Sie selbst die Beratung im eigenen Unternehmen durchführen oder von einem Partnerunternehmen durchführen lassen.

 

Die Höhe des Zuschusses hängt von den jährlichen Energiekosten in Ihrem Unternehmen ab:

  • für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über EUR 10.000: Sie bekommen 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal EUR 6.000,
  • für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal EUR 10.000: Sie bekommen 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal EUR 1.200.

 

Förderfähige Kosten sind:

  • Kosten für die Energieberatung, wenn Sie von einem von dem BAFA zugelassenen Energie-Experten durchgeführt wird.

 

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der einen Teil der Kosten deckt. Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Energieberatung abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie nachweisen,

  • dass Sie die Energieberatung bezahlt haben und
  • einen Energieberatungsbericht vorlegen.

 

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

 

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

 

Hinweise:

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und

dem Bundesrechnungshof

Auskünfte zu erteilen.

Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.

 

 

Teaser

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine fachgerechte Energieberatung in Anspruch nehmen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie, oder von Ihnen bevollmächtigte Energieberater, müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Suchen Sie sich einen vom BAFA zugelassenen Experten für Energieeffizienz. Nutzen Sie dafür die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena). Lassen Sie sich von diesem Experten einen Kostenvoranschlag für die Energieberatung geben.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAFA und öffnen Sie das Online-Formular. Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein und schicken es ab.
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit den Antrag als PDF-Dokument zu speichern.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Jetzt können Sie auf eigenes Risiko den Vertrag mit Ihrem Energie-Experten unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
  • Das BAFA prüft ihren Antrag. Im positiven Fall bekommen Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Energieberater einen Zuwendungsbescheid postalisch per E-Mail.
  • Wenn die Energieberatung abgeschlossen ist, müssen Sie die Verwendung Ihrer Förderung nachweisen. Dazu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus. Hierbei laden Sie auch die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Wenn das BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, wird das BAFA Ihren Zuschuss auf Ihr Konto überweisen.

 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit
    • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland,
    • weniger als 250 Beschäftigten und
    • höchstens EUR 50 Millionen Umsatz im Jahr
      oder
    • einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Millionen

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bundesförderung im Programm Energieberatung im Mittelstand zugelassen sein.
  • Wenn Ihre Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie gefördert wird, dürfen Sie keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen (zum Beispiel entsprechende Beratungsprogramme) in Anspruch nehmen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Angebot oder Kostenvoranschlag des Beraters (die Höhe des geplanten Beraterhonorars muss daraus klar hervorgehen)
  • Selbstverpflichtung beziehungsweise Selbsterklärung des Energieberaters

 

Wenn Sie Ihre Beratung abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • elektronische Verwendungsnachweiserklärung
  • schriftliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
  • Kopie der durch den Energieberater oder seinen Arbeitgeber auf den Namen des beratenen Unternehmens ausgestellten Rechnung
  • Energieberatungsbericht
  • Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

 

Welche Gebühren fallen an?

  • entfällt

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

 

 

 

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 2 Wochen

 

Hinweis:

Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Informationsstand

06.08.2020

 

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