Weiterbildungsprüfung ablegen

 

Leistungsbeschreibung

Mit einer geregelten Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Sie Bildungsabschlüsse auf den Niveaus 5, 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.

 

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft sowie  für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte) berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

 

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise kostenpflichtige Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Zur Finanzierung können Sie auf Fördergelder zugreifen. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgängen auf die Fortbildungsprüfung ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

 

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

 

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

 

Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

 

 

Teaser

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer geregelten Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

 

 

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.

 

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Fortbildungsberuf und gegebenenfalls für die jeweilige Region zuständige Stelle. Die Kontaktdaten für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor können Sie über die Industrie-und Handelskammer recherchieren, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft über die Landwirtschaftskammer, für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte über die Landesärztekammer sowie für Fortbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der städtischen Hauswirtschaft über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. In Einzelfällen sind weitere zuständige Stellen einschlägig.

 

 

Voraussetzungen

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber

 

Welche Gebühren fallen an?

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Bonus des Landes Rheinland-Pfalz erhalten, den sogenannten Aufstiegsbonus.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei  Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

 

 

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

 

 

Anträge / Formulare

  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
  • Ggf. Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

 

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

 

 

Kurztext

  • Zuständig: je nach Fortbildungsberuf, beispielsweise die IHK, HWK, Landesärztekammer

 

Informationsstand

05.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068
56008

Telefon: +49 261 106-0
Telefax: +49 261 106-234

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.ihk-koblenz.de