Unterrichtung für Gastwirte

 

Leistungsbeschreibung

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

 

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

 

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

 

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

 

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

 

 

Teaser

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

 

 

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

 

 

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

 

 

Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular
  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

 

 

Weiterführende Informationen

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

 

 

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

 

 

Informationsstand

08.10.202020.08.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068
56008

Telefon: +49 261 106-0
Telefax: +49 261 106-234

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.ihk-koblenz.de