Hilfe bei Notfällen im Ausland

 

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie 

  • Ihren Pass verloren haben,
  • in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
  • Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.

 

 

Teaser

In Notsituationen während Ihres Auslandaufenthalts können Sie sich an die dort befindliche deutsche Vertretung wenden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.

 

Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.

 

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