Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz gibt es keine landesrechtliche Regelung zur Abmeldung eines Hundes. Dies erfolgt individuell auf kommunaler Ebene gemäß entsprechender Satzung.
Teaser
Einige Bundesländer geben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abmeldung eines Hundes aus Landesebene vor. Dies ist in Rheinland-Pfalz jedoch auf kommunaler Ebene geregelt.