Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Hunde ausbilden beziehungsweise Ihre Halterinnen und Halter im Umgang mit Ihren Kampfhund schulen wollen, müssen Sie eine entsprechende Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen. Diese soll sicherstellen, dass Sie das Halter-Hund-Gespann fach- und sachkundig ausbilden können.
Teaser
Sie möchten beruflich Hunde ausbilden beziehungsweise Ihre Halterinnen und Halter im Umgang mit Ihren Hund schulen? Dann müssen Sie eine enstprechende Prüfung absolvieren..
Verfahrensablauf
- Sie melden sich zur Sachkundeprüfung an
- Sie erhalten eine Mitteilung, wann und wo Sie Ihren theoretischen Prüfungsteil absolvieren können und überweisen die anfallende Gebühr.
- Nach dem erfolgreichen Bestehen der Theorieprüfung erhalten Sie die Einladung für den Praxisteil und überweisen ebenfalls die anfallende Gebühr vorab.
Zuständige Stelle
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Ihrer Prüfungsanmeldung sind nachfolgende Nachweise beizufügen:
- Eine kurze Beschreibung zur bisherigen Tätigkeit
- Ggf. Nachweise bisherige Tätigkeiten im Bereich der Hundeausbildung
- Berufshaftpflichtversicherung oder einer Haftpflichtversicherung, die Risiken im praktischen Prüfungsteilen im Umgang mit den Hunden abdeckt
- Einverständniserklärung der Prüfungsordnung
Zudem ist die eigene Identität mit einem Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung
Gebühr: EUR 850,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Prüfungstermine finden nachstehend:
Informationsstand
30.01.2023