Instandsetzungsbetrieb Anerkennung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Ein Betrieb wird befugt, geeichte Messgeräte unter den Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), zum Zwecke des Fortbestehens der Eichfrist mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen und ggf. entfernte Sicherungszeichen durch das Sicherungszeichen des Instandsetzers zu ersetzen.

 

 

Teaser

Sie wollen einen Instandsetzungsbetrieb betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.

 

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge und Formulare für die Befugniserteilung als Instandsetzungsbetrieb finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden entsprechend der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nach Arbeitsaufwand erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Mess- und Eichwesen

Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543

Telefon: +49 671 79486-0
Telefax: +49 671 79486-499

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lme.rlp.de

Öffnungszeiten:

Kernarbeitszeiten 

 

Montag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr

 

Freitag 09:30 - 12:00 Uhr

 

Service Center         

 

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

 

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

 

Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr

 

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr

 

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