Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchsschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

 

Leistungsbeschreibung

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

 

Antragsberechtigung:

  • Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt

 

Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der o.a. Adresse.

 

Bei der Zuschussförderung „Barrierereduzierung“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

 

Bei der Zuschussförderung „Einbruchschutz“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.

 

 

Teaser

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit oder des Einbruchschutzes an Ihrem Zuhause planen, dann können Sie dazu, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

 

 

Verfahrensablauf

Altersgerecht Umbauen-Zuschuss: Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.

 

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

 

Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.

 

 

Zuständige Stelle

KfW-Bankengruppe (KfW)

 

 

Rechtsgrundlage

Bundeshaushaltsgesetz

 

 

Anträge / Formulare

Sie beantragen Ihren Zuschuss im KfW-Zuschussportal.

 

Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Eine ausführliche Orientierung über das Thema bieten die Merkblätter „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ und „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss (455)“.

 

Eine Reihe weiterer Informationen und Hilfen finden Sie im Download-Center der KfW. Suchen Sie dabei nach Dokumenten zu den Produktnummern 159 und 455.

 

 

Bemerkungen

Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden.

 

 

Kurztext

 

Informationsstand

18.05.2017

 

zurück zur Übersicht
Online-Dienste: