Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

 

Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

 

 

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

 

 

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

 

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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