Kfz-Zulassungsbescheinigung: Halterdaten (Name/ Adresse) ändern

 

Leistungsbeschreibung

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

 

 Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

 

Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

 

Ändert sich nur die Anschrift (keine Namensänderung) innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.

 

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung der Ansprüche einer Bank oder eines Leasinggebers hinterlegt, so sind diese Stellen zu bitten, die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde zur Änderung zu übersenden.

 

 

Teaser

Ihre Halterdaten haben sich geändert? Dann müssen Sie dies der Zulassungsstelle mitteilen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderung der Halterdaten ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

 

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

 

Bei einen Umzug innerhalb des Landkreises werden überwiegend Adressänderungen auch von der für den neuen Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Berichtigung der Dokumente stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

 

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

 

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Die Zulassungsbehörde gibt die geänderten Daten an das Hauptzollamt weiter.

 

 

Informationsstand

05.08.2019

 

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