Kurzzeitpflege beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte

 

Leistungsbeschreibung

Sie betreuen eine Angehörige oder einen Angehörigen und können die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen? Und reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus? Dann haben Sie beziehungsweise die oder der Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

 

Dies gilt:

  1. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
  2. in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

 

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Pro Jahr stehen Ihnen für diese acht Wochen 1774 Euro zur Verfügung.

 

Sie können auch die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren.

 

Eventuelle Restkosten für die Pflege, Kosten für Unterkunft und Verpflegung der oder des Pflegebedürftigen sowie Investitionskosten, die während des Heimaufenthaltes anfallen, können Sie sich von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstatten lassen.

 

Das Pflegegeld, das Sie für die Betreuung zu Hause erhalten, wird für acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

 

In begründeten Einzelfällen besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.

 

Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist.

 

Bei fehlender Pflegebedürftigkeit bzw. bei Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Kurzzeitpflege gegenüber der Krankenkasse bestehen .

 

 

Teaser

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

 

 

Voraussetzungen

  • Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • die häusliche Pflege kann für einen vorübergehenden Zeitraum nicht geleistet werden
  • Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragen Sie bei der  jeweiligen Pflegekasse an, welche  Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsstellung ist kostenlos. 

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Informationsstand

07.07.2022

 

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