Lastenausgleich für Vertriebene Rückforderung

 

Leistungsbeschreibung

Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich durch die Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit aus dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes ergeben haben. Kernaufgabe der Ausgleichsämter ist heute die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei bekannt gewordenen Schadensausgleichen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesausgleichsamt.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge zum Lastenausgleich konnten nur bis zum 31. Dezember 1995 gestellt werden.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesausgleichsamt

Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: +49 30 187030-0
Telefax: +49 30 187030-3450

Webseite: Bundesaufsichtamt Internetauftritt