Massenaufstieg von Kinderluftballonen

 

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen das Steigenlassen von Kinderballonen verboten. Ausnahmen hiervon können vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr zugelassen werden.

 

Außerdem ist abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes eine sog. Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung GmbH einzuholen.

 

 

Voraussetzungen

Von der beantragten Nutzung des Luftraums dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Antragsteller (Name und Anschrift)
  • Anzahl der Ballone
  • Anlass
  • Aufstiegsort (Straße, Hausnummer, Ort)

 

Welche Gebühren fallen an?

Bei einer Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr regelmäßig 60 Euro. Ist der Aufstieg im öffentlichen Interesse kann die Gebühr auf 20 Euro reduziert werden.

 

Die Gebühr für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis beruht auf der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnisses

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah innerhalb einer Woche.

 

 

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

 

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