Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

 

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

 

 

Teaser

Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

 

 

Voraussetzungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

 

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Informationsstand

22.06.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz - Referat 15312

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2997

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