Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei im Seefischereigesetz beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

 

In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen.

Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

 

Einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") bei der BLE.


Es besteht auch die Möglichkeit, dass der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt.

 

Hinweis: Wenn Sie eine Selbstauskunft über die Sie betreffenden Inhalte möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen (siehe Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz; Selbstausauskunft beantragen).

 

 

Verfahrensablauf

Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

 

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen, indem Sie
    • die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen oder
    • indem Sie persönlich Ihren Personalausweis bei der zuständigen Landesbehörde vorzeigen
  • Senden Sie den Antrag dann an die für Sie zuständige Landesbehörde
  • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.

 

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite und suchen Sie sich das passende Formular heraus. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
  • Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • die AusweisApp2 und
    • gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag dann. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.

 

Voraussetzungen

keine

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Antrag auf EMFF-Auskunft durch gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf EMFF-Auskunft (docx; 15 KB)

Onlineverfahren möglich:  ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Informationsstand

05.10.2018

 

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