Leistungsbeschreibung
Über Ihre im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten dürfen Sie Auskunft verlangen.
Das Nationale Waffenregister wurde am 1. Januar 2013 in Deutschland in Betrieb genommen. In diesem Register werden die Daten gespeichert, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
Wenn Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, dürfen Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Namen, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Angaben zu Erlaubnissen und Waffen (Erlaubnistyp, Hersteller, Modell, Waffenkategorie, Kaliberbezeichnung etc.).
Teaser
Sie besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe? Dann dürfen Sie Einsicht in das Waffenregister bei der zuständigen Behörde erhalten.
Verfahrensablauf
Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen Sie schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Erforderlich sind dazu folgende Angaben:
- Familienname,
- Vornamen,
- Anschrift und
- Tag, Ort und Staat der Geburt.
Darüber hinaus müssen Sie Ihre Identität nachweisen, und zwar
- durch Vorlage der beglaubigten Unterschrift auf dem Antragsformular oder
- durch Vorlage der beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises oder
- durch persönliche Vorstellung mit gültigem Personalausweis.
Die Registerbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, setzt sie sich mit der zuständigen Waffenbehörde ins Benehmen. Wenn die Waffenbehörde keine Einwände einlegt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
- beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises oder
- (bei persönlicher Vorstellung:) gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
ca. 2–3 Kalenderwochen
Anträge / Formulare
Informationsstand
09.08.2021