Leistungsbeschreibung
Im Nebenjob können Sie unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.
Üblicherweise können Sie durch eine Nebenbeschäftigung bis zu 165 Euro (=Freibetrag) dazuverdienen – ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch höhere Freibeträge möglich).
Zusätzlich zum Freibetrag werden außerdem sogenannte Werbungskosten berücksichtigt. Das sind Ausgaben, die Ihnen in Verbindung mit der Nebentätigkeit entstehen. Diese verringern den Anteil, der Ihnen vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Das sind zum Beispiel Kosten für die:
- Reinigung der Arbeitskleidung,
- Anschaffung von Arbeitsmaterialien,
- Fahrten mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit.
Teaser
Wenn Sie als Arbeitslose/-r ein Nebeneinkommen haben, müssen Sie dies der Arbeitsagentur für Arbeit melden. Gegebenfalls erfolgt die Anrechnung auf Ihr Arbeitslosengeld.
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihr Arbeitgeber muss den Vordruck „Bescheinigung über Nebeneinkommen“ ausfüllen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Welche Fristen muss ich beachten?
Informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit bitte, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Je nachdem wie hoch Ihr Verdienst ist, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden.
Informationsstand
30.06.2017